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Weil ein Polizeischüler bei einer Übung im Nazi Vokabular gesprochen haben soll ermittelte die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen wurden jedoch eingestellt, da der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht angewendet werden konnte. Allerdings wurde dieser entlassen und zwar zu Recht wie später das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg feststellte.

OrtBrandenburgOranienburg, Mühlenbecker Land
Zeitpunkt
Quellenmpnn
Kontexte
PolizeischulenRechte Vorfälle
Stand