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Im Auftrag des Landtages Sachsen-Anhalts, legten die beiden Juristen Jerzy und Montag im August 2020 einen Untersuchungsbericht vor. In diesem wird festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme Jallohs rechtswidrig gewesen sei. Es habe objektiv keine Unklarheiten über die Identität von Oury Jalloh gegeben. Die Ingewahrsamnahme war somit nicht notwenig und rechtswidrig.

OrtSachsen-AnhaltDessau-Roßlau
Zeitpunkt
Quellentaz
UrsprungsfallVorfall: 767
Kontexte
ErmittlungenFreiheitsentzug/-beschränkungKörperliche GewaltOuryJallohPersönlichkeitsrechteTod in Polizeigewahrsam
Stand