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Ein Zeuge teilte mit, dass er rechtsextremistische Musik und mehrfach den Ausruf "Heil Hitler" wahrgenommen hatte. Bei der Überprüfung des Sachverhalts wurde eine Personengruppe festgestellt, der auch ein Polizeibeamter angehört. Mangels Tatverdacht wurde weder ein Ermittlungs- noch ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

OrtSachsen-Anhalt
Zeitpunkt
Quellendubisthalle
Kontexte
ErmittlungenRechte Vorfälle
Stand