Ort | Nordrhein-Westfalen, Essen |
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Zeitpunkt | |
Quellen | rtl |
Verknüpfte Vorfälle | Vorfall: 444 |
Folgende Vorfälle | Vorfall: 444 |
Kontexte | Beleidigung Beleidigung Bewusst ehrverletzende Äußerungen gegenüber Personen. Beleidigungen können im Kolleg:innenkreis, aber auch gegenüber Betroffenen von polizeilichen Maßnahmen auftreten. Wir verwenden diesen Kontext, wenn in den verlinkten Artikeln von Beleidigungen berichtet wird. Diskriminierung Vorwürfe der Ungleichbehandlung einzelner Personen oder Gruppen aufgrund Ihnen zugeschriebener Merkmale. Diskriminierungen können beispielsweise das Alter, die Geschlechtsidentität, Beeinträchtigungen, Religion, gesellschaftlich zugeschriebene ethnische Zugehörigkeit etc. betreffen. Freiheitsentzug/-beschränkung Ein Freiheitsentzug findet statt, wenn die persönliche Fortbewegungsfreiheit durch staatliche Organe eingeschränkt wird. Freiheitsbeschränkungen können im Gegensatz zum Freiheitsentzug von kurzer Dauer sein, z. B. wenn Personen vorübergehend in Gewahrsam genommen werden. Körperliche Gewalt Hier werden Berichte zusammengefasst, in denen physische bzw. körperliche Gewalt thematisiert wurden, die zu einer Verletzung einer anderen Person führte. Persönlichkeitsrechte Jeder Mensch ist ein Individuum und soll in der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit geschützt werden. Wir nutzen diesen Kontext, wenn aus den verlinkten Artikeln hervorgeht, dass z. B. rechtswidrige Äußerungen gemacht, unerlaubt Bilder aufgenommen/verbreitet oder persönliche Daten unerlaubt abgerufen bzw. weitergegeben wurden. Rassismus Rassismus umfasst Ideologien und Praxisformen, welche Menschengruppen als Abstammungs- und Herkunftsgemeinschaften konstruieren. Diesen Gemeinschaften werden kollektive Merkmale zugeschrieben, welche bewertet und als nicht oder schwer veränderbar interpretiert werden. Rassismus tritt in Form von Alltagsdisrkiminierungen, Hetze im Internet bis zu persönlichen verbalen oder körperlichen Attacken gegen Personen auf. Wenn in den verlinkten Artikeln von Rassismus gesprochen wird, verwenden wir diesen Kontext. Schlagstockeinsatz Polizist:innen dürfen den Polizeimehrzweckstock zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung von unmittelbarem Zwang einsetzen. Wir sammeln hier Fälle, bei denen dieser eingesetzt wurde. |
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