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Beamt:innen haben am Rande des CSD einen Teilnehmer grundlos durch einen sogenannten Blendschlag verletzt, sodass dieser bewusstlos wurde. Im weiteren Verlauf der nicht zulässigen Festnahme, wie ein Gericht später feststellte, wurde er weiterhin beleidigt. Auch die durch einen Polizeibeamten selbst angeordnete Blutentnahme war nicht rechtens, da es keine offizielle Legitimation gab. Auch in der Zelle wurde die betroffene Person beleidigt und ihm ein Arzt verweigert. Im Verfahren steht jedoch der Festgenommene als Angeklagter vor Gericht, wird mehrfach freigesprochen, doch die Staatsanwaltschaft lässt nicht locker.

OrtNordrhein-WestfalenKöln
Zeitpunkt
Quellenreport-kfrrtl
Kontexte
BeleidigungDemonstrationenDiskriminierungErmittlungenFreiheitsentzug/-beschränkungGegenanzeige(n)Körperliche GewaltPersönlichkeitsrechteSexismusUnterlassene Hilfe
Stand