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Die von der Polizei verfügte Demo-Verbotszone rund um Heiligendamm war rechtswidrig, so urteilte das Greifswalder Oberverwaltungsgericht. Auch der verbotene Sternmarsch hätte stattfinden müssen. Demnach wurden Grundrechte der Versammlungsfreiheit eingeschränkt.

OrtMecklenburg-VorpommernBad Doberan, Bartenshagen-Parkentin u.a.
Zeitpunkt
Quellentaz
Kontexte
DemonstrationenG8Persönlichkeitsrechte
Stand