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Ein Mann aus Plauen ist Allergiker und ist dadurch von der Maskenpflicht befreit. Drei Beamt:innen durchsuchen die Wohnung der Familie. Die Polizist:innen sollen rücksichtslos in die Wohnung gegangen sein. Der Vorwurf der Fälschung bestand dadurch, dass der Mann das Attest von einem weiter entfernten Arzt, nicht aus Plauen, ausgehändigt bekommen hat. Der Vorwurf der Fälschung ergab sich aus der Tatsache, dass der Mann das Attest nicht von seiner/seinem m Plauener Ärztin/Arzt erhalten hatte, sondern von einer/einem weiter entfernten Ärztin/Arzt.

OrtSachsenPlauen
Zeitpunkt
Quellenmdr
Kontexte
DiskriminierungErmittlungenHausdurchsuchungPersönlichkeitsrechte
Stand