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Im Auftrag des Landtages Sachsen-Anhalts, legten die beiden Juristen Jerzy und Montag im August 2020 einen Untersuchungsbericht vor. In diesem wird festgestellt, dass die Polizeibeamt:innen keinen richterlichen Beschluss zur Blutabnahme Jallohs hatten. Somit war auch diese rechtswidrig.

OrtSachsen-AnhaltDessau-Roßlau
Zeitpunkt
Quellentaz
UrsprungsfallVorfall: 767
Kontexte
ErmittlungenOuryJallohPersönlichkeitsrechteRassismusTod in Polizeigewahrsam
Stand