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Ein Radfahrer fuhr über eine rote Ampel. Der damalige Rosenheimer Polizeichef zog den Mann – nach Angaben des Mannes plötzlich, nach Angaben des Polizisten nach nicht nachgekommener Aufforderung zum Halten – vom Fahrrad, wobei beide stürzen, sich leicht verletzten und Sachschaden entstand. Am 27. März 2013 forderte der Freistaat Bayern, oberster Dienstherr des Polizisten, vor dem Amtsgericht Rosenheim von dem Mann insgesamt 1355 €.

OrtBayernRosenheim
Zeitpunkt
Quellensueddeutsche
Kontexte
Körperliche GewaltVermögensschäden
Stand