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Das Rosenheimer Amtsgericht sieht es zunächst für bewiesen, dass ein Polizist einen Passanten grundlos misshandelt hätte. Der Mann erlitt Platzwunden, Prellungen, Schürfwunden und wurde dann noch von dem Polizisten angezeigt wegen aggressivem Verhalten. Weitere Beamte versuchten den Polizisten zu decken. Der Polizist gab den Faustschlag zu und musste zuerst mit den strafrechtlichen Folgen dessen rechnen. Später stellt das Landgericht Traunstein das Verfahren gegen Auflage ein.

OrtBayernWasserburg a. Inn
Zeitpunkt
Quellenovb-onlinesueddeutschesueddeutsche
Kontexte
BeleidigungFreiheitsentzug/-beschränkungGegenanzeige(n)GerichtKörperliche Gewalt
Stand