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Pigeon | © OpenStreetMap contributors

Wegen eines Facebook-Postings wird ein Polizist zwangsbeurlaubt. Der Polizist soll folgendes geschrieben haben: „Vergehen von Ausländern und Flüchtlingen wegen Diebstahl, Körperverletzung, Raub usw. sollen nicht geahndet werden“. Diese Aussage entspricht nicht der Tatsachen - außerdem soll er Politiker:innen beleidigt haben.

OrtSachsen-Anhalt
Zeitpunkt
Quellenmz-web
Kontexte
AußerdienstlichBeleidigungSocial Media
Stand