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Eine Frau klagte erfolgreich gegen eine entblößte Durchsuchung und Ingewahrsamnahme nach Auflösung einer Hausparty. Bei der körperlichen Durchsuchung waren eine Polizistin aber auch mehrere männliche Polizisten anwesend. Ein Gericht urteilte, dass beide Maßnahmen nicht gerechtfertigt waren.

OrtNordrhein-WestfalenKöln
Zeitpunkt
Quellenksta
Kontexte
Freiheitsentzug/-beschränkungPersönlichkeitsrechteSexualisierte Gewalt
Stand