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In manchen ostdeutschen Bundesländern soll der sogenannte Radikalenerlass neu auferlegt werden. Anwärter:innen sollen Fragebögen ausfüllen, die eine Liste von Organisationen enthalten, die als extremistisch eingestuft werden. Auf dieser Liste werden beispielsweise auch die DKP oder die die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes erwähnt. Laut eines amtsinternen Verfahrensentwurfs können Bewerber:innen nicht nur wegen der Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation abgewiesen werden, sondern bereits die "Verbindung" zur Organisation soll genügen.

OrtSachsenDresden
Zeitpunkt
Quellenspiegel
Kontexte
Diskriminierung
Stand