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Das Verhalten von Beamt:innen bei einem Einsatz wegen Ruhestörung soll unvorhersehbar, beleidigend gewaltvoll gewesen sein. Ein eindeutiges, die Beamten:innen belastendes Handyvideo sei bei den Ermittlungen zu dem Fall einfach ignoriert worden. Es gab widersprüchliche Aussagen von Beamt:innen vor Gericht.

OrtBayernRegensburg
Zeitpunkt
Quellenregensburg-digital
Kontexte
BeleidigungGegenanzeige(n)GerichtKörperliche Gewalt
Stand