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Pigeon | © OpenStreetMap contributors

Die Polizei wurde wegen eine Ruhestörung zur Adresse einer Familie gerufen. Die eingesetzten Polizist:innen sollen einen geistig behinderten Sohn und dessen blinden Vater in der Wohnung zu Boden geworfen haben. Beide wurden dabei verletzt. Angeklagt wurde die Familie und nicht die Polizei.

OrtBayernMünchen
Zeitpunkt
Quellensueddeutsche
Kontexte
Gegenanzeige(n)Körperliche GewaltUSK
Stand