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Er soll Aktivist:innen bzw. der YPG nahestehenden Personen gefolgt sein und sich deren Posts auf Facebook angesehen haben. Aus diesen Gründen darf er nicht Polizist werden. Die Polizei argumentiert, die YPG sei der bewaffnete Arm der in Deutschland als Terrororganisation eingestuften PKK. Auf einem Bogen mit einer Auflistung extremistischer Gruppen, die er im Falle einer persönlichen Nähe ankreuzen sollte, steht die YPG allerdings nicht.

OrtBayernHersbruck
Zeitpunkt
Quellennordbayern
Kontexte
Social Media
Stand