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Im Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten (Drucksache 6/5356 vom 19.04.2016, Seite 77) wird von einer Person berichtet, die fälschlicherweise im Polizeisystem als Beschuldigte in einem BTM-Delikt aus dem Jahr 2014 geführt wurde, jedoch zum damaligen Zeitpunkt nur Auskunftsperson war. Dieser Fehler stellte sich bei einer Fahrzeugkontrolle zufällig heraus.

OrtMecklenburg-VorpommernSchwerin
Zeitpunkt
Quellendatenschutz-mv
Kontexte
ErmittlungenPersönlichkeitsrechte
Stand