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Im Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz (Drucksache 6/5356 vom 19.04.2016, Seite 72) wird von einer Datenabfrage der Polizei bei einem Telekommunikationsanbieter berichtet. Die Anfrage soll unverschlüsselt und nicht von der polizeieigenen Domain @polmv.de, sondern von der Domain eines privaten Anbieters gesendet worden sein.

OrtMecklenburg-VorpommernSchwerin
Zeitpunkt
Quellendatenschutz-mv
Kontexte
AußerdienstlichDaten und DienstgeheimnisseÖffentlichkeitsarbeitPersönlichkeitsrechte
Stand