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Eine frühere leitende Beamtin der Polizeiinspektion Northeim soll polizeiinterne Informationen an ein führendes Mitglied der Rockergruppierung „Hells Angels“ weitergegeben haben. Das Amtsgericht Northeim hat gegen diese einen Strafbefehl Verletzung des Dienstgeheimnisses über 90 Tagessätze zu je 60 Euro (insgesamt 5400 Euro) verhängt.

OrtNiedersachsenNortheim
Zeitpunkt
Quellenhna
Kontexte
Daten und Dienstgeheimnisse
Stand