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Die Staatsanwaltschaft hat gegen fünf Polizist:innen Anklage erhoben. Die Polizist:innen sollen in einer internen Chatgruppe rassistische sowie volksverhetzende Inhalte geteilt haben. Sie werden sich wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen und Besitz sowie Verbreitung pornografischer Schriften verantworten müssen.

OrtHessenFrankfurt am Main
Zeitpunkt
Quellenzeit
Kontexte
ChatgruppenRassismusRechte Vorfälle
Stand